Ein tierischer Blog für Schäferhunde, so von Hund zu Hund
(Auch Menschen, die sich auf meinem Blog verirrt haben, sind herzlich willkommen)
Mittwoch, 31. August 2016
Sonntag, 28. August 2016
Das tierische Wort zum Sonntag
WENN DIE SONNE STRAHLT, WÄRMT SIE DIE NATUR.
WENN DIE AUGEN DER HUNDE STRAHLEN,
WÄRMEN SIE DIE SEELE DER MENSCHEN.
Mittwoch, 24. August 2016
Dienstag, 23. August 2016
Die tierische Würde
Liebe Alle
Ich habe gerade gesehen, dass meine Chefin etwas über die Würde von uns Tieren im Tierrecht geschrieben hat.
Also das ist schon toll. In der Schweiz wird sogar „die Würde“ von uns Tieren geschützt
und das steht offiziell im höchsten Gesetz nämlich in der Bundesverfassung (BV)!
Ehrlich, in Art 120 Abs. 2 BV haben sie hineingeschrieben, dass die tierische Würde zu „respektieren und schützen“ ist. Und das ist noch nicht alles. Auch im Tierschutzgesetz (TSchG) in Art. 1 steht, dass die Menschen „die Würde und das Wohlergehen“ von uns Tieren schützen müssen. Das heisst, die Würde von uns Tieren wird nicht beachtet, wenn zum Beispiel ein Mensch uns Tieren weh tut, wir „leiden müssen“, oder uns Angst gemacht wird. Wir dürfen auch nicht vernachlässigt oder überanstrengt werden (Art. 4 Abs. 2 TSchG). Wer ein Tier bei sich aufnimmt, muss es genügend füttern (mit viel Wurst), pflegen, mit ihm (ganz viel) spielen und ihm ein schönes Mätteli geben (Art. 6 Abs. 1 TSchG).
Wenn ein Mensch nicht folgsam ist und nicht tut, was das Gesetz sagt, so wird er bestraft. Er muss ins Gefängnis oder Geld zahlen (Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG).
Also ich find das MEGA, Wuff Jerry
Ich habe gerade gesehen, dass meine Chefin etwas über die Würde von uns Tieren im Tierrecht geschrieben hat.
Ehrlich, in Art 120 Abs. 2 BV haben sie hineingeschrieben, dass die tierische Würde zu „respektieren und schützen“ ist. Und das ist noch nicht alles. Auch im Tierschutzgesetz (TSchG) in Art. 1 steht, dass die Menschen „die Würde und das Wohlergehen“ von uns Tieren schützen müssen. Das heisst, die Würde von uns Tieren wird nicht beachtet, wenn zum Beispiel ein Mensch uns Tieren weh tut, wir „leiden müssen“, oder uns Angst gemacht wird. Wir dürfen auch nicht vernachlässigt oder überanstrengt werden (Art. 4 Abs. 2 TSchG). Wer ein Tier bei sich aufnimmt, muss es genügend füttern (mit viel Wurst), pflegen, mit ihm (ganz viel) spielen und ihm ein schönes Mätteli geben (Art. 6 Abs. 1 TSchG).
Wenn ein Mensch nicht folgsam ist und nicht tut, was das Gesetz sagt, so wird er bestraft. Er muss ins Gefängnis oder Geld zahlen (Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG).
Also ich find das MEGA, Wuff Jerry
Sonntag, 21. August 2016
Mittwoch, 17. August 2016
Sonntag, 14. August 2016
Mittwoch, 10. August 2016
Sonntag, 7. August 2016
Mittwoch, 3. August 2016
Dogs around the World in eigener Sache
Also ICH war das nicht.
Das WC-Papier hat sich selbst abgerollt und mich fast erschlagen!
Wuff Jerry
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