Ich habe gerade gesehen, dass meine Chefin etwas über die Würde von uns Tieren im Tierrecht geschrieben hat.
Ehrlich, in Art 120 Abs. 2 BV haben sie hineingeschrieben, dass die tierische Würde zu „respektieren und schützen“ ist. Und das ist noch nicht alles. Auch im Tierschutzgesetz (TSchG) in Art. 1 steht, dass die Menschen „die Würde und das Wohlergehen“ von uns Tieren schützen müssen. Das heisst, die Würde von uns Tieren wird nicht beachtet, wenn zum Beispiel ein Mensch uns Tieren weh tut, wir „leiden müssen“, oder uns Angst gemacht wird. Wir dürfen auch nicht vernachlässigt oder überanstrengt werden (Art. 4 Abs. 2 TSchG). Wer ein Tier bei sich aufnimmt, muss es genügend füttern (mit viel Wurst), pflegen, mit ihm (ganz viel) spielen und ihm ein schönes Mätteli geben (Art. 6 Abs. 1 TSchG).
Wenn ein Mensch nicht folgsam ist und nicht tut, was das Gesetz sagt, so wird er bestraft. Er muss ins Gefängnis oder Geld zahlen (Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG).
Also ich find das MEGA, Wuff Jerry
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen